Unter dem Begriff „Silent Monitoring“ versteht man, dass ein Supervisor innerhalb einer Beratungssession still mithören kann, ohne dass die Beteiligten ihn dabei hören können.

Silent Monitoring ist rechtlich klar geregelt und Bedarf in DACH der Zustimmung aller Beteiligten.

Dieses Feature digitaler Beratungstools wird zur Verbesserung der Kundenzufriedenheit, Mitarbeitereffizienz und zur erfolgreichen Reduktion von Rückrufen eingesetzt.

Mit dem nötigen Einverständnis des Mitarbeiters und Kunden stellt Silent Monitoring ein Werkzeug dar, mit dem sich sinnvoll eingesetzt Ressourcen schonen und die Performance optimieren lassen.